Die Bundesartenschutzordnung schreibt vor, dass die Haltung und die Verlegung des regelmäßigen Standorts
besonders geschützter Tierarten unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen ist. Zuständig für den Landkreis Dingolfing-Landau ist die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Dingolfing-Landau.
Auszug § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung
„Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie eine Kennzeichnung von Tieren unverzüglich schriftlich anzuzeigen; die Anzeige muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. Die Verlegung des regelmäßigen Standorts der Tiere ist unverzüglich anzuzeigen.“ Bitte beachten Sie, dass Verstöße gegen diese Meldepflicht ein Bußgeld nach sich ziehen kann.
Kennzeichnung der Tiere:
Vögel werden durch Ring oder Transponder gekennzeichnet, Reptilien durch Transponder oder Fotodokumentation. Kennzeichnungspflichtige Schildkröten (Testudo hermanni, Testudo graeca, Testudo marginata, Testudo kleinmanni, Geochelone radiata) Eine Fotodokumentation kann nur akzeptiert werden, wenn die Veränderungen der Individualmerkmale lückenlos dokumentiert werden. Dazu sind bei juvenilen Tieren (Jungtiere) jährlich und bei adulten Tieren (Alttiere) ab 500 g alle fünf Jahre scharfe Farbfotos des Bauch- und Rückenpanzers anzufertigen. Ab 500 g kann die Schildkröte auch mit einem Transponder (eingepflanzter Mikrochip) versehen werden. Die Transpondernummer ist dann der Behörde mitzuteilen. Kennzeichnungspflichtige Schlangen (Acrantophis dumerili, Acrantophis madagascariensis und Sanzinia madagascariensis) Hier ist die linke und rechte Kopfseite, der Unterkiefer, die Kopfoberseite sowie die Oberseite der ersten fünf bis acht Fleckenmuster in ausreichender Schärfe zu fotografieren.
Herkunftsnachweise, Kaufvertrag und Zuchtbelege
Diese müssen folgende Angaben enthalten:
Art des Tieres (deutsch und wissenschaftlich), Anzahl, Alter, Geschlecht, Kennzeichnung, Elterntiere, Name und Anschrift des Züchters sowie Anschrift von Käufer und Verkäufer. Die Belege müssen unterschrieben und mit Datum versehen sein.